BEIRAT

MITGLIEDER DES BEIRATES (Stand 01.10.2012)

  • Dr. Günther Beckstein (Ministerpräsident a.D., Landtagsabgeordneter)
  • Dr. Johannes Friedrich (Ev.-Luth. Landesbischof a.D.)
  • Michael Götz (Leitender Sekretär CVJM Nürnberg)
  • Dr. Bernhard Knöchlein (Rechtsanwalt)
  • Peter Krückel (Unternehmensberater)
  • Prof. Dr. med. Reinhard Kühn (Urologe, Martha-Maria-Krankenhaus)
  • Dr. Reinhard Prechtel (1.Vorsitzender CVJM Nürnberg)
  • Reiner Prölß (Sozialreferent der Stadt Nürnberg)
  • Hans-Joachim Puch (Präsident Ev. Hochschule Nürnberg)
  • Peter Scharrer (Beiratssprecher, Schulleiter Gymnasium Röthenbach)
  • Dr. med. Herbert Schönekäs (Internist, Gastroenterologe EuroMed-Clinic)
  • Dr. Peter Schönlein (Alt-Oberbürgermeister Nürnberg)

 

 

ORDNUNG DES BEIRATES

Der CVJM Nürnberg e.V. konstituiert einen Beirat, der durch Rat und Hilfestellung zum Wohle des Vereins tätig werden soll. Deshalb verabschiedet der Vorstand in Übereinstimmung mit dem Ausschuß gemäß § 14 der Satzung des CVJM Nürnberg e.V. einstimmig die nachfolgende Ordnung des Beirats:

 

AUFGABEN DES BEIRATS

Der Beirat des CVJM Nürnberg e.V. fördert zum Wohle des Vereins die Kontakte zu Kirche, Politik und Wirtschaft. Er unterstützt die Arbeit des CVJM durch Rat und Hilfestellung, insbesondere in den Finanzfragen des Vereins, sowie bei besonderen Veranstaltungen und Aktionen.

 

SEINE ZUSAMMENSETZUNG

Die Mitglieder des Beirats werden vom Vorstand des CVJM Nürnberg e.V. auf die Dauer von 2 Jahren berufen, wobei sich diese Berufung um weitere 2 Jahre verlängert, wenn eine Beendigung nicht herbeigeführt wird. Erneute Berufungen sind möglich. Der Beirat hat grundsätzlich zehn berufene Mitglieder. Auf Wunsch ist ein Beiratsmitglied jederzeit von seinem Amt zu entbinden. Sitz und Stimme im Beirat haben der 1. Vorsitzende und der Leitende Sekretär des CVJM. Der Schatzmeister soll mit beratender Stimme zu den Sitzungen eingeladen werden.

 

SPRECHER DES BEIRATS

Der Beirat bestimmt aus den berufenen Mitgliedern einen Sprecher. Dieser repräsentiert den Beirat des CVJM Nürnberg e.V. nach außen und leitet die Sitzungen. Die Amtszeit des Sprechers beläuft sich grundsätzlich auf die Dauer seiner Berufung in den Beirat. Gemäß § 14 der Satzung des CVJM Nürnberg e.V. hat der Sprecher des Beirats - er gilt in soweit als Vorsitzender - Sitz und Stimme im Ausschuß.

 

BEITRAGSSITZUNGEN

Der Beirat sollte sich jedenfalls einmal jährlich zu Sitzungen zusammenfinden. Unter Bekanntgabe einer Tagesordnung und der zum Gespräch anstehenden Punkte wird schriftlich durch den Sprecher des Beirats zu den Sitzungen eingeladen.

 

GESCHÄFTSORDNUNG DES BEIRATS

Der Beirat kann sich für seine Arbeit eine Geschäftsordnung geben.

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