Stiften
Stiften Sie Zukunft:
Unsere Stiftung folgt einem klaren und bewährten Prinzip: Der Kapitalstock – also das Grundvermögen der Stiftung – bleibt dauerhaft erhalten. Diese Mittel werden nicht ausgegeben, sondern verantwortungsvoll angelegt. Ziel ist es, das Vermögen möglichst zu erhalten und zugleich langfristig Erträge zu erwirtschaften. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen fließen gemäß dem Stiftungszweck an den CVJM Nürnberg e. V. und unterstützen seine Arbeit dauerhaft. Für Sie ist eine Zustiftung deshalb vor allem dann sinnvoll, wenn Ihnen wichtig ist, dass Ihr Beitrag nicht nur einmal hilft, sondern über viele Jahre hinweg Wirkung entfaltet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, unsere Stiftung zu unterstützen:
1. Zustiftung in den Kapitalstock der Stiftung
Eine Zustiftung erhöht das Grundvermögen der Stiftung dauerhaft. Der von Ihnen eingebrachte Betrag bleibt
erhalten und wird nicht verbraucht. Aus dem größeren Vermögen können langfristig höhere Erträge entstehen, die dem CVJM zugutekommen.
2. Zustiftung in einen Stiftungsfonds
Auch ein Stiftungsfonds stärkt das Vermögen der Stiftung und verbessert die Ertragsmöglichkeiten. Ihre Zustiftung kann dabei dauerhaft mit Ihrem Namen verbunden werden. Diese Form eignet sich besonders für Zustiftungen größeren Umfangs.
3. Vermächtnis oder Erbe zugunsten der Stiftung
Wenn Sie die Stiftung in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie sie als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen. Die auf diesem Weg zugewendeten Mittel fließen ebenfalls in das Stiftungsvermögen. Die daraus entstehenden Erträge
kommen dauerhaft dem CVJM zugute.
Für welche Form Sie sich auch entscheiden:
Ihre Zuwendung bleibt als Vermögen der Stiftung erhalten – und unterstützt durch ihre Erträge die Arbeit des CVJM auf lange Sicht. Gerne begleiten wir Sie unverbindlich, wenn Sie eine Unterstützung unserer Stiftung in Erwägung ziehen, und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Bitte wenden Sie sich an uns. Insbesondere bei der Einsetzung der Stiftung als Erbin oder Miterbin oder bei einem Vermächtnis empfehlen
wir, im Rahmen der Testamentserstellung rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, zum Beispiel im Hinblick auf mögliche Pflichtteilsansprüche von Angehörigen.
Stiftungkonto:
Evangelische Bank, BIC: GENODEF1EK1 / BLZ: 520 604 10
IBAN: DE24 5206 0410 0003 5004 97 / Kto.-Nr.: 3 500 497